IP INDIVIDUELLE PROPHYLAXE
Kinder haben im Alter zwischen sechs und siebzehn Jahren laut der gesetzlichen Krankenkasse Anspruch auf Leistungen der zahnmedizinischen Individualprophylaxe (IP), die sogenannten IP-Leistungen. Dabei sollen Kinder und vor allem auch Eltern bei der häuslichen Mundpflege unterstützt und beraten werden.
Wir beraten Ihr Kind und gerne auch Sie über den individuellen Stand der Mundgesundheit, über Krankheitsursachen und deren Vermeidung.